DFL zieht mit Recht(s) ab und schießt „fast kriminelles“ Eigentor
Viel ist schon gesagt worden zum „Gegenschlag“ der DFL. Als letzter Stand der Dinge sei noch zu erwähnen, dass auch der FC Bayern in Gestalt von Vorstandschef Karl-Heinz-Rummenigge mögliche Rechtsverletzungen durch YouTube „nicht hinnehmen“ wird. Eine Aussage, die vom Ligakrösus aus München getroffen, für sich schon wenig überrascht, zumal Karl-Heinz Rummenigge darüber hinaus aber auch noch Mitglied im Aufsichtsrat der DFL ist.
Noch ein, zwei juristische Ergänzungen zu der leidigen Affäre, allerdings ohne – rechtsberatenden – Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit…
Es dürfte einige Phantasie brauchen, im Einstellen von Mitschnitten von Sportschau- oder Arenaspielberichten auf Portale wie YouTube ohne die nötige Lizenz keine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Auch wenn sich Argumente finden lassen, wieso diese Clips den Berechtigten tatsächlich eigentlich nicht schaden dürften.
Was die oft erwähnten grob verpixelten Handyvideos aus der Fankurve betrifft, auf denen entfernt auch jubelnde Spieler oder das Spiel auszumachen sind, scheint die Sache schon weniger klar. Ob ein Fußballspiel als Werk urheberrechtlichen Schutz genießt, ist unter Juristen umstritten und wird höchstrichterlich mangels echter neuer geistiger Schöpfung im Sinne des UrhG verneint. Dem Veranstalter eines Fußballspiels kommt anders als etwa dem Veranstalter einer Kunstdarbietung kein urheberrechtlicher Schutz zugute.
Dass nicht jedermann auf das Spiel frei zugreifen darf, soll aber aus dem Recht des Veranstalters am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. aus seinem Hausrecht folgen; es steht ihm also auch die Befugnis zu, die Veranstaltung kommerziell auszubeuten. Hier spielen noch das Recht auf Kurzberichterstattung von Sportveranstaltungen, welches aber wohl nur Fernsehen und Rundfunk berechtigt bzw. Grundrechte auf Presse- und Informationsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz eine Rolle. Inwieweit Blogger sich im Einzelfall darauf berufen können, sollte mal genauer untersucht werden. Was legal und was illegal ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Letztlich lehnt man sich doch weit aus dem Fenster, wenn man derlei Fanvideos als „fast kriminell“ bezeichnet. Vom dem miesen Image, das man erzeugt, ganz zu schweigen.
Das Löschen des Fanfaktor-Trailers durch YouTube wegen einer scheinbaren Urheberrechtsverletzung, in dem weder Ball, noch Spiel, noch Stadion, noch sonstwas zu sehen war, grenzt schon an absurdes Theater. Anscheinend wurde der Clip nach dem Motto mitgefangen, mitgehangen zusammen mit anderen beanstandeten Teilen gelöscht. Das böse Wort ‚Bundesliga’ sollte man auch nicht aus dem Bloggerwortschatz verbannen. Die Gefahr einer Markenrechtsverletzung aufgrund von Verwechselung, Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Rufausbeutung der Marke Bundesliga durch Verwenden eines Tags in einem Blog dürfte nicht bestehen.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Wogen wieder glätten werden und das Jagdfieber der DFL nachlässt. Was mich allerdings trübe stimmt, ist die Tatsache, dass sich DFL und Fans auf zwei gänzlich verschiedenen Ebenen begegnen. Was soll schon dabei herauskommen, wenn es den einen ausschließlich um Geld und die Vermarktung eines Produkts geht und nur den Fans wirklich um das Spiel?!
Entschuldigung übrigens für das Fußballwortspiel im Titel. Nach zwanzigmaligem Lesen fand ich es irgendwann lustig…
























Maik sagt
am 5. November 2006 @ 11:27
Wie finanziert sich die DFL? Durch Marketingartikel.
Und wenn die Fussballfans sich mal zusammenraufen und eine Weile keine Artikel mehr kaufen, welches unter DFL-Lizenz steht, wird die DFL ziemlich schnell merken, dass es ihre Kunden nicht mögen, wenn sie kriminalisiert werden.
Aber ich bin ehrlich. So eine Aktion wird eh nie durchgezogen…
Sven sagt
am 6. November 2006 @ 16:42
“Uiiih, da könnte uns ja Geld durch die Lappen gehen, … Los schnell hin und erstmal Rechte sichern, bevor sich jemand anderes daran bereichert, sonst wirds nächstes Jahr nichts mit dem Privat-Jet …”
Man sollte manchen Menschen das Denken verbieten. Dass die ganze Geschichte einen postitiven Werbeeffekt hat für den Fußball, geht dabei vollends verloren. Die DFL hätte ihr Image mal ein wenig aufwerten können mit einer Gegenteiligen Aussage wie z.B. Private Handyvideos ja, ganze Fussballspiele und Spielzusammenfassungen NEIN! WER GUCKT SICH EIN GANZES SPIEL AUF YOUTUBE AN??? Man man man …
Stattdessen wird nach dem altem Motto gehandelt “Ist der Ruf erst ruiniert …”.